Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der Flug gebucht. Doch am Check-in-Schalter fehlt das richtige Visum, und die Reise endet, bevor sie begonnen hat. Damit Ihnen das nicht passiert, zeigen wir Ihnen, wer für die Schweiz ein Visum braucht, welches das richtige ist und worauf Sie beim Antrag achten sollten.
Zuerst zählt Ihr Pass
Ob Sie ein Visum brauchen, hängt in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Staaten reisen ohne Visum ein. Sie benötigen lediglich einen gültigen und anerkannten Ausweis. Für Personen aus allen anderen Ländern, den sogenannten Drittstaaten, gilt dagegen grundsätzlich eine Visumpflicht. Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt zudem davon ab, warum und wie lange Sie in die Schweiz kommen.
Was ein Visum leistet und was nicht
Viele halten das Visum für eine Art Aufenthaltsbewilligung. Das ist jedoch ein Irrtum. Ein Visum berechtigt weder zum Aufenthalt, noch garantiert es Ihnen den Grenzübertritt. Es bestätigt vielmehr, dass Sie im Moment der Ausstellung die Voraussetzungen für die Einreise erfüllt haben.
Die 90-Tage-Grenze entscheidet
Als Teil des Schengen-Raums stellt die Schweiz über ihre Vertretungen im Ausland drei Arten von Visa aus: das Schengen-Visum, das nationale Visum und das Flughafentransitvisum. Für die meisten Reisenden kommen allerdings nur die ersten beiden in Frage.
| Schengen-Visum (Typ C) | Nationales Visum (Typ D) | |
|---|---|---|
| Aufenthaltsdauer | höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen | mehr als 90 Tage |
| Gültig für | alle Schengen-Staaten, auch die Schweiz | die Einreise in die Schweiz |
| Typische Gründe | Ferien, kurze Sprachaufenthalte | Arbeit, Familiennachzug, Heirat mit anschliessendem Aufenthalt, Studium |
| Das sollten Sie wissen | Antrag frühestens sechs Monate vor der Einreise | Das Migrationsamt am künftigen Wohnort muss vorher zustimmen |
Wer als Drittstaatsangehöriger länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, braucht also in aller Regel ein nationales Visum. Dieses erhalten Sie erst, wenn das Migrationsamt des Kantons, in dem Sie wohnen werden, zugestimmt hat.
Ohne Visum trotz Drittstaat-Pass? Das ist möglich
Nicht alle Drittstaatsangehörigen brauchen ein Visum. Ob Ihr Land betroffen ist, zeigt eine Länderliste (PDF) des Staatssekretariats für Migration (SEM). Sie führt für jede Nationalität auf, ob für Aufenthalte bis 90 Tage und für Aufenthalte über 90 Tage ein Visum nötig ist.
Für kurze Aufenthalte gibt es zudem zwei weitere Ausnahmen:
- Bewilligung eines Schengen-Staats: Wer von einem Schengen-Staat eine Aufenthaltsbewilligung besitzt, die einem Visum gleichgestellt ist, oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt hat, darf ohne zusätzliches Visum in die Schweiz einreisen. Welche Bewilligungen dazu zählen, hält das SEM in einer eigenen Liste (PDF) fest.
- Abkommen über die Visumbefreiung: Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten, etwa mit den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Kolumbien, eine gegenseitige Befreiung vereinbart. Sie gilt für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Achtung: Eine Aufenthaltsbewilligung aus Grossbritannien oder Kanada und die amerikanische Green Card erlauben keine visumfreie Einreise. Wer eine davon besitzt, kann für einen kurzen Aufenthalt aber bei einer Schweizer Vertretung ein Schengen-Visum beantragen. Britische Staatsangehörige selbst sind davon nicht betroffen: Sie brauchen für die Schweiz weder für kurze noch für längere Aufenthalte ein Visum.
Ohne gültigen Pass geht nichts
Unabhängig vom Visum brauchen Drittstaatsangehörige ein anerkanntes Reisedokument. Dieses muss zwei Bedingungen erfüllen: Es ist noch mindestens drei Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig, und es wurde vor weniger als zehn Jahren ausgestellt. Prüfen Sie deshalb Ihren Pass, bevor Sie den Antrag stellen.
Früh planen lohnt sich
Je nach Saison und Visumsart dauert die Bearbeitung mehrere Wochen oder sogar Monate. Deshalb sollten Sie Ihr Gesuch so früh wie möglich einreichen. Beim Schengen-Visum gilt allerdings eine Grenze: Sie können es frühestens sechs Monate vor der geplanten Einreise beantragen.
Fazit: Der richtige Visumtyp spart Zeit und Ärger
Ob Ferien, neue Stelle oder Familiennachzug: Welches Visum Sie brauchen, hängt von Ihrer Nationalität, vom Zweck und von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Schon kleine Fehler, etwa ein zu kurz gültiger Pass oder der falsche Visumtyp, können Ihre Pläne um Wochen verzögern.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
