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Schneller zum roten Pass: So funktioniert die erleichterte Einbürgerung

· Biljana Lauke

Bundeshaus in Bern an der Aare
Foto: Kaspar Allenbach / Unsplash

Der Weg zum Schweizer Pass ist normalerweise lang. Für bestimmte Personen gibt es jedoch eine Abkürzung: die erleichterte Einbürgerung. Wer davon profitiert und worauf es ankommt, erfahren Sie hier.

Wer den kürzeren Weg nehmen kann

Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizern. Wohnen Sie in der Schweiz, müssen Sie seit mindestens drei Jahren in einer tatsächlichen und stabilen Ehe mit Ihrem Schweizer Partner leben. Zudem müssen Sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben, davon das letzte Jahr unmittelbar vor dem Gesuch. Leben Sie im Ausland, braucht es sechs Ehejahre und eine enge Verbundenheit mit der Schweiz, etwa durch regelmässige Aufenthalte und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Wichtig: Wurde Ihr Partner erst nach der Heirat ordentlich eingebürgert, steht Ihnen dieser Weg nicht offen.

Kinder eingebürgerter Eltern. Wurde ein Elternteil eingebürgert, ohne Sie einzubeziehen, und waren Sie damals minderjährig, können Sie bis zu Ihrem 22. Geburtstag ein Gesuch stellen. Voraussetzung sind fünf Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon die letzten drei unmittelbar vor dem Gesuch.

Junge Erwachsene der dritten Generation. Sie sind in der Schweiz geboren, haben die C-Bewilligung und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule hier besucht? Dann können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag ein Gesuch stellen. Zudem muss ein Elternteil die C-Bewilligung haben, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hier fünf Jahre die Schule besucht haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren sein oder nachweislich ein Aufenthaltsrecht gehabt haben.

Erleichtert heisst nicht ohne Prüfung

Auch auf diesem Weg müssen Sie gut integriert sein. Konkret verständigen Sie sich in einer Landessprache mündlich mindestens auf Niveau B1 und schriftlich auf Niveau A2. Sie arbeiten oder sind in Ausbildung und beziehen keine Sozialhilfe, oder Sie haben sie vollständig zurückbezahlt. Zudem beachten Sie die öffentliche Ordnung, haben also zum Beispiel keine Betreibungen oder Steuerschulden, und respektieren die Werte der Bundesverfassung. Schliesslich dürfen Sie die Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

So läuft das Verfahren ab

Zuständig ist hier der Bund. Sie reichen Ihr Gesuch beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein, bei Wohnsitz im Ausland über die Schweizer Vertretung. Der Kanton klärt Ihre Integration ab, meist in einem persönlichen Gespräch, und erstellt dazu einen Bericht. Bevor das SEM ein Gesuch gutheisst, hört es zudem den Kanton an. Rechnen Sie insgesamt mit rund zwei Jahren bis zum Entscheid.

Fazit: Kürzer, aber nicht einfacher

Die erleichterte Einbürgerung verkürzt den Weg zum Schweizer Pass deutlich. Die Voraussetzungen sind jedoch genau geregelt. Deshalb kann schon eine verpasste Altersgrenze oder ein fehlender Nachweis das Gesuch scheitern lassen.

Sie möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Lauke Immigration Services prüft Ihre Situation und begleitet Sie von der Vorbereitung bis zum Entscheid.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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